Nicht jede Hilfe eines Anwalts muss Geld kosten. So ist beispielsweise die Nutzung der folgenden, als Hilfe zur Selbsthilfe gedachten Dienste kostenfrei:
Allgemeines Formular für Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO
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Art. 15 Abs. 1 DSGVO normiert einen Auskunftsanspruch. Dieser gibt eine/r/m jeden Betroffenen das Recht, bestimmte Auskünfte von eine/r/m Verantwortlichen verlangen zu können. Unser Formular erstellt anhand von Informationen, welche wir von Ihnen abfragen, einen Text, welchen Sie zur Geltendmachung Ihres Auskunftsanspruchs verwenden können.
In unseren Ausfüllhinweisen erfahren Sie nicht nur etwas darüber, wie das Formular von Ihnen auszufüllen ist, sondern auch darüber in welchen Fällen Sie das Formular verwenden können. Zudem erklären wir Ihnen ein bisschen den datenschutzrechtlichen Hintergrund des Formulars und der in ihm enthaltenen Felder.
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