zum mandat

Allgemeines zum Mandat

Ich helfe Ihnen gerne. Das Wobei hängt dabei vollständig von dem mir von Ihnen erteilten Mandat ab.

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In der Regel werde ich in ganz konkreten Angelegenheiten eingeschaltet, wie bspw.:

  • Marke anmelden,
  • Ansprüche aus Marken gegen Markenverletzer prüfen und ggf. durchsetzen,
  • von Dritten behauptete Markenverletzung prüfen und geltend gemachte Ansprüche ggf. abwehren,
  • Werbung (Post, E-Mail, Youtube, Radio, Games) auf Zulässigkeit prüfen,
  • Ansprüche gegen Wettbewerber prüfen und ggf. durchsetzen,
  • von Wettbewerbern geltend gemachte Ansprüche prüfen und ggf. abwehren,
  • gegen Fakebewertungen (z.B. bei Amazon, Google) vorgehen,
  • gegen Verunglimpfungen und Verleumdungen vorgehen (in Print, Radio, Fernsehen, Facebook, Google etc.),
  • urheberrechtliche Ansprüche prüfen und ggf. geltend machen,
  • von Dritten in einer Abmahnung behauptete urheberrechtliche Verstöße und Ansprüche prüfen und ggf. abwehren,
  • eine Internetdomain erstreiten oder verteidigen,
  • einen Onlineshop auf Rechtsverstöße abklopfen und ggf. die Abhilfemöglichkeiten benennen,
  • eine Internetdomain erstreiten oder verteidigen,
  • Herstellung eines datenschutzkonformen Zustands im Unternehmen durch Beratung und Coaching,
  • Informationen von der öffentlichen Hand erstreiten.

Die einzelfallbezogene Beauftragung geht gesetzlich einher mit der einzelfallbezogenen Honorierung. Für Unternehmen kostengünstiger ist es daher in der Regel, mich als externe Rechtsabteilung auf Basis einer monatlichen Pauschale mit sämtlichen, in Ihrem Unternehmen anfallenden rechtlichen Angelegenheiten zu betrauen.

Haben Sie Interesse? Dann fragen Sie gleich jetzt die Konditionen an.

 

Beginn des Mandats

Mein Mandat beginnt nicht, bevor Sie mir auf Basis meiner allgemeinen Mandatsbedingungen eine Vollmacht erteilt und mich angewiesen haben, meine Arbeit  aufzunehmen.

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Unabhängig davon, ob Sie mich in der Kanzlei, per Telefon oder per E-Mail beauftragen möchten, folgt meine Beauftragung stets dem selben Schema:

  • Sie werden in Textform über all das informiert, worüber der Gesetzgeber Sie informiert wissen möchte (bspw. über Datenschutz, ggf. bestehendes Widerrufsrecht, alternative Streitschlichtung etc.),
  • Sie dokumentieren Ihre Zustimmung zur vereinbarten Vergütung (bspw. gesetzliche Vergütung nach RVG oder Stundenhonorar),
  • Sie erklären sich mit den allgemeinen Mandatsbedingungen einverstanden,
  • Sie erteilen mir eine Anwaltsvollmacht,
  • Sie weisen mich an, sofort mit der Arbeit zu beginnen.

 

Ende des Mandats

Die Mandate können enden durch Widerruf (betrifft nur Mandate von Verbrauchern), Erledigung (wenn Ziel des Mandats erreicht ist) oder Kündigung.

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Üblicherweise endet das Mandat durch Erledigung. Und zwar, wenn das Ziel erreicht ist, also der Prozess geführt, das Recht geltend gemacht, der Anspruch abgewehrt, der Vertrag ausgehandelt wurde etc.

Ein Mandat kann ausnahmsweise aber auch durch Kündigung enden. Sie müssen die Kündigung mir gegenüber nicht begründen und zwar unabhängig davon, ob sie eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen. Niemand kann Sie zwingen, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, zu welchem Sie mglw. das Vertrauen verloren haben. Sie müssen aber bedenken, dass mein Anspruch auf Honorar für schon geleistete oder aber entgangene Dienste im Einzelfall von der Kündigung unberührt bleiben kann.

Hat ein Verbraucher das Mandat ausschließlich per E-Mail, Telefon, Fax oder einem anderen Fernkommunikationsmittel ausgehandelt und erteilt, steht ihm mglw. noch die Möglichkeit offen, sich durch Widerruf vom Vertrag zu lösen. Laut Gesetz gilt diesbezüglich Folgendes:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie mich (Rechtsanwalt Tilo Wendt, Hinter Hoben 147, 53129 Bonn, Fon: +49 228 304128100, Fax: +49 228 304128109, E-Mail: tw@echtsprechung.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unter https://echtsprechung.de/muster-widerrufsformular abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Kosten

Für die Höhe der durch das Mandat aufgeworfenen Kosten ist vor Allem relevant, welche der gesetzlich in Fragen kommenden Arten der Vergütung zwischen uns vereinbart wurde. Erfolgt die Abrechnung ausschließlich auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), hängt die Höhe der Rechnung im Wesentlichen von den im Rahmen des Mandats zu erledigenden Aufgaben (Rat, Erledigung eines Geschäfts, Prozessführung, Gutachten etc.) und dem sogenannten Gegenstands- bzw. Streitwert ab. Ansonsten von der zwischen uns getroffenen Vereinbarung.

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Im Bezug auf die Kosten gilt:

  • Keine Vergütungsvereinbarung wurde getroffen: Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – Nutzen Sie einen der zahlreichen im Netz verfügbaren Anwaltskostenrechner, um Ihre Kosten abzuschätzen (bspw. diesen Anwaltskostenrechner von der Allianz)
  • Pauschale wurde vereinbart, bspw.:
    • Anmeldung einer DPMA-Marke (einschließlich Identprüfung): 500,00 €*
    • Anmeldung einer GM-Marke (einschließlich Identprüfung): 750,00 €*
    • Anmeldung einer internationalen Marke (einschließlich Identprüfung): 1.000,00 €*
    • externe Rechtsabteilung: ab 250,00 €* pro Monat
  • Stundenhonorar wurde vereinbart: zwischen 185,00 €* und 300,00 €* pro Stunde
  • Stundenhonorar mit Kostendeckelung wurde vereinbart: Abrechnung nach Stunden (wie zuvor), jedoch mit vereinbarter betragsmäßiger Deckelung der Gesamtkosten.

*Preise zzgl. MWSt

 

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie am Besten gleich an: 0049 228 304128100!