07 Jun

Samsung auf Abwegen

Unwirksame Einwilligung

Unwirksame Einwilligung für die Zusendung von Marketinginformationen.

Man hört viel von dark patterns. Samsung illustriert im Rahmen der Einrichtung eines Smartphones wunderbar, was das ist.

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Ein dark pattern ist laut Wikipedia „ein Benutzerschnittstellen-Design, das sorgfältig darauf ausgelegt ist, einen Benutzer dazu zu bringen, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, die dessen Interessen entgegenlaufen„. Ein beliebtes Einsatzfeld für dark patterns ist die Einholung solcher Einwilligungen, welche Nutzer in der Regel nicht (freiwillig) geben.

Ein Beispiel aus dem täglichen Leben:

Nachdem ein Samsung Galaxy Xcover 4 auf Werkseinstellungen zurückgesetzt wird, muss der Einrichtungsprozess erneut durchlaufen werden. Im Rahmen dieses zwingend zu durchlaufenden Prozesses führen Samsungs UI-Designer den Nutzer zu folgendem Dialog:

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Zustimmungs- und Einwilligungsdialog

Mit diesem Dialog möchte Samsung die Zustimmung zu den AGB (Endnutzer-Lizenzbestimmungen) einholen und sich u.A. die – rechtlich notwendige – Einwilligung in die Zusendung von Werbung („Marketing-Informationen“) geben lassen. Durch die optische Gestaltung  des Dialogs wird der Eindruck vermittelt, man könne die Häkchen unabhängig voneinander setzen. Setzt man jedoch bei „Ich habe das oben Genannte gelesen und stimme zu“ das Häkchen, nachdem im oberen Teil lediglich die Häkchen zu „Endnutzer-Lizenzvertrag“ und „Diagnosedaten“ gesetzt wurden, wird automatisch das Häkchen auch bei „Marketing-Informationen“ gesetzt:

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Zustimmungs- und Einwilligungsdialog

Der Eindruck, dass man diesen Dialog nur abschließen kann, wenn man die Einwilligung (in die Zusendung von Werbung),  die man eigentlich nicht geben wollte, dennoch gibt, scheint sich zu bestätigen, wenn man das Häkchen bei „Marketing-Informationen“ wieder entfernt. Denn dann wird automatisch auch wieder das Häkchen bei „Ich habe das oben Genannte gelesen und stimme zu“ entfernt:

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Zustimmungs- und Einwilligungsdialog

Zum dark pattern macht diese Dialoggestaltung der Umstand, dass man an dieser Stelle mit einem Klick auf „WEITER“ den Dialog hinter sich lassen und die Einrichtung des Telefons beenden kann, ohne das Häkchen bei „Ich habe das oben Genannte gelesen und stimme zu“ zu setzen.

Nur nebenbei und abschließend sei erwähnt, dass die (oben im Kopf wiedergegebene) Einwilligung in die Zusendung von Werbung selbst dann nicht wirksam wäre, wenn Samsung sich nicht dieses dark patterns bedienen würde. Denn nähme man den Einwilligungstext ernst, könnte der Nutzer gegen die Zusendung der ersten werbenden E-Mail nicht widersprechen.